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Winkel 324226
Heikendorf

Freie Fahrt zur freien Werkstatt!

Seit 2002 gilt die neue GVO: Die freien Werkstätten sind spätestens seither die richtigen Ansprechpartner in Sachen Kompetenz, Service und fairen Preisen!
Die Verordnung hat das Ziel, einen wirksamen Wettbewerb auf dem Kfz-Service-, Reparatur- und Ersatzteilmarkt zu erreichen. Jeder Autofahrer in Europa soll das Recht und die Möglichkeit haben, sein Fahrzeug in einer Werkstatt seiner Wahl zu wettbewerbskontrollierten Preisen reparieren und warten zu lassen.

So profitieren Sie als Kunde von der GVO:

  • Preis- und Leistungsvergleich
    Vergleichen Sie die Kosten und den Service einer Markenwerkstatt mit denen einer freien Werkstatt. Freie Werkstätten bieten oft größere Kundennähe und günstigere Preise bei gleicher fachlicher Kompetenz.
  • Gewährleistung und Garantie
    Achten Sie darauf, dass alle vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht und fachgerecht ausgeführt werden. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf, um im Falle eines Problems Ansprüche beim Hersteller geltend machen zu können.
  • Serviceheft und Belege
    Lassen Sie auch in einer freien Werkstatt alle Arbeiten im Serviceheft vermerken und fügen Sie möglichst ausführliche Belege bei. So bleiben Gewährleistung und zusätzliche Garantien des Herstellers gesichert.
  • Ersatzteile in Erstausrüsterqualität
    Fragen Sie gezielt nach Ersatzteilen in Erstausrüsterqualität vom freien Teilemarkt, um Kosten zu sparen, ohne auf Gewährleistung und Garantie verzichten zu müssen.
  • Herstellerbeteiligung
    Falls Unklarheiten bestehen, bestehen Sie auf einer Klärung durch die Service-Zentrale des Herstellers, da Vertragspartner vor Ort oft nicht genau Bescheid wissen.
  • Gewährleistungs- oder Garantiefälle
    Suchen Sie bei einem Gewährleistungs- oder Garantiefall immer eine Markenwerkstatt auf. Der Hersteller ist nur verpflichtet, für Arbeiten aufzukommen, die in einer Markenwerkstatt ausgeführt wurden.